Originalpreise
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Ende des 18. Jahrhunderts |
100 Gulden eine Pendeluhr mit einem Flötenwerk mit sieben Musikstücken und 600 Gulden für eine Uhr von Moritz Steiner sen.: PICT
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1820 |
Switzerland: Price of a solid comb with 70 teeth, 6 cm long, 3 Francs. But a 100 teeth, 16 cm long, 15 Francs (very expensive). A sectional comb movement was much cheaper! LITERATURE |
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1821 |
„Sehr schöne und gute“ Flötenspieluhr von Mälzel? 1000 Gulden W. W.: PICT |
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1821 |
Was war der Schätzpreis einer Flötenuhr mit 160 Pfeifen und 6 Walzen in Prag? 4000 Gulden W. W.: PICT |
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1821 |
30 Gulden W. W. für eine Rahmenuhr ohne und 45 Gulden W. W. mit Stundenschlagwerk, 75 bis 120 Gulden W. W. für Kommodenuhren aus Alabaster oder Holz (mit Vergoldungen oder Applikationen), 150 bis 200 Gulden W. W. für Reiseuhren in einem Bronzegehäuse, 300 bis 400 Gulden W. W. für große Bronzeuhren, 100 bis 200 Gulden W. W. für Bilderuhren, 400 bis 450 Gulden W. W. für Bilderuhren mit Spielwerken („Stahlfederwerke {Carillons}“): PICT |
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1822 |
50 bis 250 Gulden, je nach Ausführung, 2 bis 6 Musikstücke, ohne Uhrwerk. PICT
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1822 |
400 Gulden W. W. für eine Bronzeuhr mit einem Spielwerk mit zwei Musikstücken: PICT
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1822 bis 1824 |
Detaillierte Liste: Flötenspielwerke von 200 bis 1500 Gulden, Walzen 20 bis 50 Gulden: PICT |
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1828 |
Zum Vergleich: Ein (einfacher) Spielsekretär war schon um 120 Gulden zu haben: PICT |
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werden für kleine Musikwerke mit zwei Musikstücken von Willenbacher & Rzebitschek 17 bzw. 15 Gulden (in CM = Conventionalmünze) genannt: PICT (1831), PICT (1836) |
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1839 bis 1843
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In Pesth am Marktstand kostete ein Olbrich-Spielwerk 22 Gulden (in CM = Conventionalmünze): PICT |
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1840
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Zum Vergleich: Flötenuhren kosteten bei einer Ausstellung in Pesth „tausende“ Gulden: PICT |
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1852
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Spielwerk: etwa 20 Gulden (in CM = Conventionalmünze) Aufpreis: PICT |
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1868
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Eine im Besitz des Wiener Architekten Eduard van der Nüll befindlich gewesene Flötenuhr mit 16 Walzern von Anton Wiest war dem Pariser Baron Rotschild 1200 Gulden (CM = Conventionalmünze) wert.
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1874 |
Antike Glassturzuhr mit Spielwerk: 60 Gulden: PICT |
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2. Hälfte des 19. Jahrhunderts |
Über die damaligen Preise von Spieluhren hat 1924 Alexander Grosz in der österreichischen Uhrmacherzeitung auf Seite 275 genau berichtet: „Bilderuhren in vergoldeten Rahmen mit Spielwerken und Halb- und Viertelschlagwerken waren in den Jahren 1830 – 1850 sehr gesucht und in Mode. Der Uhrmacher ließ sich Rahmen machen, bezog Spielwerke vom Spielwerkmacher, die Bilder vom Maler, und montierte alles selbst zusammen. Der Preis einer Rahmenuhr mit 2, 3, 4 Musikstücken kam auf 80, 100, 120 fl W.W.“ [Goldhoorn S. 54] (Der Wert der WW = Wiener Währung betrug nur ein Fünftel der CM = Conventionalmünze) |
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1875/1880 |
Spätzeit der Spielwerke: 1875 verstarb Josef Olbrich, der Witwenbetrieb produzierte bis etwa 1885 weiter, dann übernahm Josef Wyskočil den Betrieb, Einsidl starb 1889, der Konkurrenzdruck durch die billigen Schweizer Spielwerke war groß, siehe auch bei der Geschichte der Bartl-Spielwerke, die Preise sanken von 25 Gulden auf 18 oder weniger. |
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1885 und 1888 |
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1891 |
Preis eines Werkels (Drehleier): Neupreis 250 Gulden, überspielt 100 Gulden |
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Letzte zwei Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts |
Siehe die Preise des Wiener Instrumentenhändlers Lutz und bitte unbedingt dort weiterklicken! |
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1940 |
Zweite Kriegsweihnacht, Dezember 1940: Was kostete damals eine 8-säulige Spätbiedermeier-Portaluhr, ein Wochenläufer (!), den „Donauwalzer“ und ein Stück aus Verdis „Aida“ spielend? Die Uraufführung der letztgenannten Oper war am 24. Dezember 1871, also kann das Spielwerk nicht vor 1872 entstanden sein. Zur Antwort auf die Frage bitte auf PICT klicken! |
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1942 |
Eineinhalb Jahre später versuchte jemand eine antike Spieluhr gegen einen Anzugsstoff einzutauschen: PICT |
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Umtausch C. M. / W. W. (Conventional-Münze / Wiener Währung) Zur Sanierung des in
Folge der Napoleonischen Kriege stark inflationären österreichischen
Währungswesens wurde durch das kaiserliche Patent vom 20. Februar 1811, dem
so genannten Bankrottpatent, verfügt, dass die damals im Umlauf befindlichen
Bancozetteln in Einlösungsscheine, welche als „Wiener Währung“ (W.W.)
bezeichnet wurden, umzutauschen waren. Der Umlauf dieser Einlösungsscheine
war mit rund 212 Millionen Gulden beschränkt. Obwohl diese Beschränkung trotz
der horrenden kriegswirtschaftlichen Bedürfnisse des Habsburgerreiches
offiziell nicht überschritten werden sollte, kam es dennoch sehr rasch durch
die zusätzliche Ausgabe von so genannten „Antizipationsscheinen“ zu einem
beträchtlichen realen Anwachsen der Geldumlaufmenge. Durch diesen Trick wurde
nämlich ein Teil der später eingehenden Grundsteuer antizipiert (d. h.
vorweggenommen) und so dem Staat kurzfristig zu höheren Einnahmen verholfen.
Im März 1816 betrug der Umlauf an Einlösungs- und Antizipationsscheinen
insgesamt 679 Millionen Gulden. Der Kurs der Wiener Währung fiel zusehends.
Im Rahmen der Sanierung des österreichischen Finanzwesens nach dem
siegreichen Ende der Befreiungskriege gegen Napoleon bedurfte es u. a. auch
einer Ablöse der in Misskredit geratenen Wiener Währung. Dies war nunmehr
eine der Aufgaben der neu gegründeten „privilegirten oesterreichischen
National (Zettel) Bank“. Ausgestattet mit einem Emissionsmonopol und einer
gewissen Autonomie bei ihrer Geldpolitik gegenüber der Staatsverwaltung blieb
die dort mit 1. Juli 1816 aufgenommene Einlösung der Wiener Währung
allerdings vorerst ein Intermezzo, welche bereits Mitte August 1816 wieder
eingestellt werden musste. Denn auf Grund des vorhandenen Misstrauens in der
Bevölkerung gegenüber dem Papiergeld wurden die bei der Einlösung erhaltenen
neuen Banknoten überwiegend sofort in Silbergeld umgetauscht. Dadurch aber
schrumpfte der vorrätige Barschatz der Nationalbank in einem Ausmaß, welches
zunehmend die Stabilisierung des Finanzwesens zu gefährden schien. Wenige
Jahre später hatte sich die Ausgangslage für dieses Vorhaben gebessert, so
dass ab dem wurde. Das Geschäft der Bank beschränkte sich hierbei zunächst darauf, in den von ihr errichteten Kassen das freiwillig überbrachte Papiergeld gegen „Conventionsmünze“ (CM) im Verhältnis von 250 Gulden W.W. gleich 100 Gulden CM für Rechnung des Staates zu übernehmen und letzterem sodann zum Zweck der öffentlichen Vertilgung zu übergeben. (https://www.oenb.at/Ueber-Uns/Bankhistorisches-Archiv/Archivbestaende/II-4-Wiener-W-hrung--WW-.html) |
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