Originalpreise

 

 

 

Ende des 18. Jahrhunderts

100 Gulden eine Pendeluhr mit einem Flötenwerk mit sieben Musikstücken und 600 Gulden für eine Uhr von Moritz Steiner sen.: PICT

 

 

1820

Switzerland: Price of a solid comb with 70 teeth, 6 cm long, 3 Francs.

But a 100 teeth, 16 cm long, 15 Francs (very expensive).

A sectional comb movement was much cheaper! LITERATURE

 

1821

„Sehr schöne und gute“ Flötenspieluhr von Mälzel? 1000 Gulden W. W.: PICT

 

1821

Was war der Schätzpreis einer Flötenuhr mit 160 Pfeifen und 6 Walzen in Prag? 4000 Gulden W. W.: PICT

 

1821

30 Gulden W. W. für eine Rahmenuhr ohne und 45 Gulden W. W. mit Stundenschlagwerk,

75 bis 120 Gulden W. W. für Kommodenuhren aus Alabaster oder Holz (mit Vergoldungen oder Applikationen),

150 bis 200 Gulden W. W. für Reiseuhren in einem Bronzegehäuse,

300 bis 400 Gulden W. W. für große Bronzeuhren,

100 bis 200 Gulden W. W. für Bilderuhren,

400 bis 450 Gulden W. W. für Bilderuhren mit Spielwerken („Stahlfederwerke {Carillons}“): PICT

 

1822

50 bis 250 Gulden, je nach Ausführung, 2 bis 6 Musikstücke, ohne Uhrwerk. PICT

 

 

1822

400 Gulden W. W. für eine Bronzeuhr mit einem Spielwerk mit zwei Musikstücken: PICT

 

 

1822 bis 1824

 

Detaillierte Liste: Flötenspielwerke von 200 bis 1500 Gulden, Walzen 20 bis 50 Gulden: PICT

 

1828

 

Zum Vergleich: Ein (einfacher) Spielsekretär war schon um 120 Gulden zu haben: PICT

 

1831 und 1836

 

werden für kleine Musikwerke mit zwei Musikstücken von Willenbacher & Rzebitschek 17 bzw. 15 Gulden (in CM = Conventionalmünze) genannt: PICT (1831), PICT (1836)

 

1839 bis 1843

 

In Pesth am Marktstand kostete ein Olbrich-Spielwerk 22 Gulden (in CM = Conventionalmünze): PICT

 

1840

 

Zum Vergleich: Flötenuhren kosteten bei einer Ausstellung in Pesth „tausende“ Gulden: PICT

 

1852

 

Spielwerk: etwa 20 Gulden (in CM = Conventionalmünze) Aufpreis: PICT

 

1868

 

Eine im Besitz des Wiener Architekten Eduard van der Nüll befindlich gewesene Flötenuhr mit 16 Walzern von Anton Wiest war dem Pariser Baron Rotschild 1200 Gulden (CM = Conventionalmünze) wert.

 

 

1874

 

Antike Glassturzuhr mit Spielwerk: 60 Gulden: PICT

 

2. Hälfte des 19. Jahrhunderts

Über die damaligen Preise von Spieluhren hat 1924 Alexander Grosz in der österreichischen Uhrmacherzeitung auf Seite 275 genau berichtet: „Bilderuhren in vergoldeten Rahmen mit Spielwerken und Halb- und Viertelschlagwerken waren in den Jahren 1830 – 1850 sehr gesucht und in Mode. Der Uhrmacher ließ sich Rahmen machen, bezog Spielwerke vom Spielwerkmacher, die Bilder vom Maler, und montierte alles selbst zusammen. Der Preis einer Rahmenuhr mit 2, 3, 4 Musikstücken kam auf 80, 100, 120 fl W.W.“ [Goldhoorn S. 54]

(Der Wert der WW = Wiener Währung betrug nur ein Fünftel der CM = Conventionalmünze)

 

1875/1880

Spätzeit der Spielwerke:

1875 verstarb Josef Olbrich, der Witwenbetrieb produzierte bis etwa 1885 weiter, dann übernahm Josef Wyskočil den Betrieb,

Einsidl starb 1889,

der Konkurrenzdruck durch die billigen Schweizer Spielwerke war groß, siehe auch bei der Geschichte der Bartl-Spielwerke, die Preise sanken von 25 Gulden auf 18 oder weniger.

 

1885 und 1888

Preise von Spielwerken in der Musikalienhandlung Lutz

 

1891

Preis eines Werkels (Drehleier): Neupreis 250 Gulden, überspielt 100 Gulden

 

Letzte zwei Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts

Siehe die Preise des Wiener Instrumentenhändlers Lutz und bitte unbedingt dort weiterklicken!

 

1940

Zweite Kriegsweihnacht, Dezember 1940: Was kostete damals eine 8-säulige Spätbiedermeier-Portaluhr, ein Wochenläufer (!), den „Donauwalzer“ und ein Stück aus Verdis „Aida“ spielend? Die Uraufführung der letztgenannten Oper war am 24. Dezember 1871, also kann das Spielwerk nicht vor 1872 entstanden sein. Zur Antwort auf die Frage bitte auf PICT klicken!

 

1942

Eineinhalb Jahre später versuchte jemand eine antike Spieluhr gegen einen Anzugsstoff einzutauschen: PICT

 

Umtausch C. M. / W. W. (Conventional-Münze / Wiener Währung)

Zur Sanierung des in Folge der Napoleonischen Kriege stark inflationären österreichischen Währungswesens wurde durch das kaiserliche Patent vom 20. Februar 1811, dem so genannten Bankrottpatent, verfügt, dass die damals im Umlauf befindlichen Bancozetteln in Einlösungsscheine, welche als „Wiener Währung“ (W.W.) bezeichnet wurden, umzutauschen waren. Der Umlauf dieser Einlösungsscheine war mit rund 212 Millionen Gulden beschränkt. Obwohl diese Beschränkung trotz der horrenden kriegswirtschaftlichen Bedürfnisse des Habsburgerreiches offiziell nicht überschritten werden sollte, kam es dennoch sehr rasch durch die zusätzliche Ausgabe von so genannten „Antizipationsscheinen“ zu einem beträchtlichen realen Anwachsen der Geldumlaufmenge. Durch diesen Trick wurde nämlich ein Teil der später eingehenden Grundsteuer antizipiert (d. h. vorweggenommen) und so dem Staat kurzfristig zu höheren Einnahmen verholfen. Im März 1816 betrug der Umlauf an Einlösungs- und Antizipationsscheinen insgesamt 679 Millionen Gulden. Der Kurs der Wiener Währung fiel zusehends. Im Rahmen der Sanierung des österreichischen Finanzwesens nach dem siegreichen Ende der Befreiungskriege gegen Napoleon bedurfte es u. a. auch einer Ablöse der in Misskredit geratenen Wiener Währung. Dies war nunmehr eine der Aufgaben der neu gegründeten „privilegirten oesterreichischen National (Zettel) Bank“. Ausgestattet mit einem Emissionsmonopol und einer gewissen Autonomie bei ihrer Geldpolitik gegenüber der Staatsverwaltung blieb die dort mit 1. Juli 1816 aufgenommene Einlösung der Wiener Währung allerdings vorerst ein Intermezzo, welche bereits Mitte August 1816 wieder eingestellt werden musste. Denn auf Grund des vorhandenen Misstrauens in der Bevölkerung gegenüber dem Papiergeld wurden die bei der Einlösung erhaltenen neuen Banknoten überwiegend sofort in Silbergeld umgetauscht. Dadurch aber schrumpfte der vorrätige Barschatz der Nationalbank in einem Ausmaß, welches zunehmend die Stabilisierung des Finanzwesens zu gefährden schien. Wenige Jahre später hatte sich die Ausgangslage für dieses Vorhaben gebessert, so dass ab dem
20. März 1820 die Einlösung der Wiener Währung an der Nationalbank fortgesetzt

wurde. Das Geschäft der Bank beschränkte sich hierbei zunächst darauf, in den von ihr errichteten Kassen das freiwillig überbrachte Papiergeld gegen „Conventionsmünze“ (CM) im Verhältnis von 250 Gulden W.W. gleich 100 Gulden CM für Rechnung des Staates zu übernehmen und letzterem sodann zum Zweck der öffentlichen Vertilgung zu übergeben. (https://www.oenb.at/Ueber-Uns/Bankhistorisches-Archiv/Archivbestaende/II-4-Wiener-W-hrung--WW-.html)