Josef Mellacher, Inhaber eines Patentes für eine Vorrichtung, die das Aufziehen von Spielwerken unnötig macht

 


Mellacher war sich offenbar auch noch ein Jahr nach der erteilung des Privilegiums sicher, dass er eine Vorrichtung, die das Aufziehen von Uhren, Spielwerken etc. unnötig macht, konstruieren könne. Doch nach Ablauf des zweiten Jahres suchte der Erfinder nicht mehr um eine weitere Verlängerung an. Offenbar ließ sich seine Erfindung nicht verwirklichen. Schade, dass sich die Unterlagen nicht erhalten haben, es wäre doch sehr interessant, welchen (offenbar falschen) Denkansatz Mellacher hatte.


„Mellacher war weder Uhrmacher noch Spieluhrenmacher“. (Goldhoorn S. 43)