Joseph Franz Erbs, ab 1821 Befugter Drehorgelmacher, Flöten- und Uhrspielmacher, ab 1830 Witwenbetrieb
15. Juli 1826: Tod des vier Monate alten Sohnes des privilegierten Drehorgel-, Flöten-Spielwerkefabrikanten Joseph Franz Erbs
Nur vier Jahre später sollte Joseph Erbs seinem Sohn in den Tod nachfolgen.
Der damals übliche Witwenfortbetrieb sicherte der Witwe und den Arbeitern (Gehilfen) ihres verstorbenen Mannes für eine begrenzte Zeit ein Einkommen.
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