1841: Ein „Privileg“ von Franz Rzebitschek von 1841


 

„Genaue Beschreibung der Verbesserung an dem Räderwerk musikalischer Spielmaschinen zum Behufe des Gesuches zur Erwerbung eines ausschließlichen Privilegiums“

 

Ein ausschließlichen Privilegiums war ein Vorläufer des heutigen Patentes

 

 

Das Ansuchen vom 16. Juni 1841

 

Höhere Auflösung

 

„Diese Verbesserung an dem Räderwerk der musikalischen Spielmaschinen bestehet darin, dass durch Anwendung eines Getriebes ohne End [gemeint: Endlosschraube] mit doppelten Windungen, statt dem bis jetzt gewöhnlichen doppelten Vorgeläge (durch welches die Bewegung der Musikwalze auf den Windfang übertragen wird) ein langsamer Gang des Werkes mit der größten Präcihsion erzielt wird, wodurch das bei dem mehrfachen Vorgeläge unvermeidlich eintretende Geräusch durch Erzielung des einfachsten Mechanismus ganz und gar vermieden und behoben wird.

Prag, den 16. Juni 41

Willenbacher & Rzebitschek
Mechaniker “


Rund drei Wochen später, am 9. Juli 1841,

erfolgte die Erteilung des Privilegiums

 

Am 9. Juli 1841, wurde der Firma Rzeitschek von der k.k. Hofkammer für zwei Jahre ein Privilegium auf die „Verbesserung an dem Räderwerke der gewöhnlichen musikalischen Spielmaschinen“ verliehen, „wobey das bisher gebräuchliche doppelte Vorgeläge, wodurch die Bewegung der Musikwalze auf den Windfang übertragen wird, durch ein Getriebe ohne Ende mit doppelten Windungen ersetzt werde […] und der Mechanismus selbst einfacher und zweckmäßiger sey“. Ausdrücklich wird angemerkt, daß Willenbacher & Rzebitschek nicht um die Geheimhaltung ihrer Privilegien-Beschreibung angesucht hatten. (Wiener Zeitung 7. September 1841, S. 3 und 11. September 1841, Amtsblatt, S. 409, zitiert nach Kowar S. 26)





Keine Geheimhaltung!
Jedermann konnte Einsicht nehmen


Und wo sind die diesbezüglichen Spielwerke geblieben?

Laut Goldhoorn bedeuten diese Patentansprüche nicht unbedingt, „dass viele der Spielwerke von Willenbacher & Rzebitschek diese Erfindung aufweisen“ (Goldhorn S. 42, letzter Satz).


, Bildquelle: Goldhoorn S. 42 (Abbildung 3)


Leider gibt Goldhorn nicht an, welches Spielwerk diese Schnecke (Endlosschraube) aufweist und wie sie sich von den anderen, sonst üblichen Ausführungen unterscheidet.


Auf die Frage, welche „Patent-Spielwerke“ Helmut Kowar, Hans-Jürgen Eisel und Otmar Seemann mit eigenen Augen gesehen haben, müssen alle drei passen.

Trotzdem wird weiter gesucht und gefahndet und alle hoffen, dass derjenige, der sucht, auch etwas finden wird. Und sei es vielleicht auch nur die Erkenntnis, dass sich diese Neuerung in der Praxis eben doch nicht durchsetzen konnte ...?