FRAGE: Gemarkte oder monogrammierte Bestandteile: Kann man Rückschlüsse auf den Hersteller ziehen?
ANTWORT: Nein! Man muss in jedem Einzelfall nach einer Lösung suchen, wie es gewesen sein könnte oder sogar muss!
Dazu einige Beispiele:
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Prag: Die Rzebitschek-Maly-Konjunktion
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Rufen Sie bitte hier das betreffende Kapitel auf. |
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Prag: Maly-Walzenkloben
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Ein ungemarktes Werk mit einem Maly-Walzenkloben: Was hat das zu bedeuten? |
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Wien: Gemarkte Einzelteile von Josef Olbrich und August Bartl |
H.-J. Eisel kennt zwei äussere Federhauskloben, in deren Gussform auf der Innenseite der Firmennamen „Jos. Olbrich“ verarbeitet wurde. Ob das Einzelteile waren, die nach der Auflösung der Firma von irgend welchen Herstellern weiterverwertet oder noch zu Olbrichs Lebzeiten verbaut wurden, kann wohl niemand sagen.
H.-J. Eisel kennt auch einen äusseren Federhauskloben, auf dessen Aussenseite der Firmenname A. Bartl zu lesen war und damit das Spielwerk als Produkt dieser Firma kennzeichnete. In diesem Fall ist die Firmensignatur eben auf dem Federhaus zu lesen.
Otmar Seemann hat mindestens zwei Spielwerke mit dem Monogramm mit „JO“ auf der Längsrille der Unterseite des Kammträgers, die er als „Josef Olbrich“ deutet. Weitere Rückschlüsse möchte er daraus nicht ziehen ausser denjenigen, dass Josef Olbrich einmal eine Partie eigener monogrammierter Kammträger bestellt haben muss. |
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