„Happy birthday“ Das Lied stammt von den Schwestern Mildred J. Hill (1859–1916, Melodie) und Patty Smith Hill (1868–1946, Text) aus dem US-amerikanischen Louisville, Kentucky. Ursprünglich ein (erstmals 1893 veröffentlichtes) Kinderlied, erschien 1924 in der Liedersammlung Harvest Hymns eine Fassung mit einer zweiten Strophe, die heute als das bekannte Geburtstagslied Happy Birthday gesungen wird. Der Song wurde eines der bekanntesten und meistgesungenen Lieder weltweit. Im Jahr 1989 erwarb der Musikverlag Chappell Music Publishing die Rechte gegen eine Zahlung von 15 Millionen Pfund Sterling. Allein 1996 erzielte der Musikverlag mit dem Lied Einnahmen von 625.000 £. Bis zum September 2015 galt Happy Birthday to You nahezu weltweit als urheberrechtlich geschützt und nicht gemeinfrei (Public Domain). Weitgehend international, jedoch mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, gilt eine Regelschutzfrist von 70 Jahren ab dem Tod des Schöpfers eines Werkes. Da beide Schwestern als Mitautorinnen gelten, wird diese Frist ab dem Todestag der letzten verstorbenen Autorin Patty Smith Hill berechnet (§ 64 UrhG), die erst 1946 starb. Somit war das Lied in Staaten, die eine Regelschutzfrist von 70 Jahren ab dem Ende des Todesjahres anwenden und für US-Bürger keinen Schutzfristenvergleich anwenden, grundsätzlich mindestens bis zum 31. Dezember 2016 urheberrechtlich geschützt. (Wikipedia) https://de.wikipedia.org/wiki/Happy_Birthday_to_You
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