Der Rzebitschek-Patentantrag vom 16. Juni 1841

 

 

Der Text vom 16. Juni 1841 ist von Willenbacher  und Rzebitschek, Mechaniker, unterzeichnet und lautet:

 

Genaue Beschreibung der Verbesserung an dem Räderwerke musikalischer Spielmaschinen zum Behufe des Gesuches zur Erwerbung eines ausschlieszlichen Privilegiums vom 16. Juni 1841

 

Diese Verbesserung an dem Räderwerk der musikalischen Spielmaschinen besteht darin, dasz durch Anwendung eines Getriebes ohne End mit doppelten Windungen, statt dem bis itzt gewönlichen doppelten Vorgeläge (durch welches die Bewegung der Musikwalze auf den Windfang übertragen wird) ein langsamer Gang des Werkes mit der größten Präcihsion erzielt wird, wodurch das, bei dem mehrfachen Vorgeläge unvermeidlich eintretende Geräusch durch Erzielung des einfachsten Mechanismus, ganz und gar vermieden und behoben wird.

Prage den 16ten  Juni 1841

 

H.-J. Eisel diskutiert:

Worauf sich der Patenantrag beruft, ist unklar. Die Schweizer hatten schon längst die Schnecke mit Windflügel im Getriebe, so wie W&R ja auch schon 1836 bei dem Ouvertürenspielwerk im Tehnischen Museum Wien. Warum  wollen Sie 5 Jahre später darauf ein Privileg für eine eigene neue Erfindung?

Im Faksimile, Goldhoorn S. 144, lautet die Jahreszahl wirklich 1841? Bejahendenfalls: Ist das ein Schreibfehler und als 1821 zu deuten?

 

Weiters fragt sich Eisel:

Und was ist mit doppelte Windungen gemeint? An der Schnecke ist nur ein fortlaufendes Gewinde eingefräßt, der Eingriff des Ritzels geschieht gleichzeitig bei 2 Windungen. Meinen sie das mit den 'doppelten Windungen'?